Die bisher gültigen, vom Versicherer-Gesamtverband GDV herausgegebenen unverbindlichen
Musterbedingungen für die Cyberversicherung stammen von 2017 und sind damit – gemessen
am IT-Entwicklungstempo – mittlerweile steinalt. Kürzlich hat der GDV daher eine überarbeitete
Fassung vorgelegt.
An der Grundstruktur einer Cyberpolice ändert sich nichts. Aufgenommen wurden aber neue
Regelungen zum mobilen Arbeiten (Fernzugriff auf Unternehmens-IT ist versichert), zur
Verletzung von Datenschutzregelungen (die 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung
verschärft wurden) und zur zunehmenden Nutzung von Clouddiensten und Software-as-aService (Schäden infolge einer Störung bei einem solchen externen Dienstleister sind nun
abgedeckt). Neben diesen Erweiterungen des Schutzschirms gibt es auch einen neuen
Ausschluss: Schäden infolge staatlicher Cyberangriffe wie auch digitaler Kriegshandlungen sind
nicht mitversichert. Zudem wurden die Präventions-Obliegenheiten der Unternehmen
aktualisiert und präzisiert.
„Eine Cyberversicherung kann das Risiko eines Hackerangriffs absichern – ein solcher Schutz
setzt aber ein gewisses Maß an IT-Sicherheit voraus. Wir werden daher weiter aktiv daran
arbeiten, die IT-Sicherheit der deutschen Wirtschaft zu verbessern“, betont GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, der davor warnt, dass vielerorts, vor allem in kleinen und
mittleren Unternehmen, das Cyberrisiko unter- und die eigenen Sicherheitsmaßnahmen
überschätzt würden.
Aktuelle News
Wer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht.
„Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen.“
Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.
Angesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren wie Hochwasser abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen, dass es zu gravierenden Schäden an Immobilien kommen kann.
Zu beachten ist dabei jedoch: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz.
Immobilienbesitzer sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude auf beweglichem Grund steht, der die Bildung von Rissen begünstigt.
DAX blickt auf starkes Jahreswachstum zurück
08.02.2024
Angesichts der Konjunkturmeldungen der vergangenen zwölf Monate reibt sich so mancher Marktbeobachter verwundert die Augen: Der Deutsche Aktienindex (DAX) hat im Jahr 2023 einen Höhenflug hingelegt wie seit 2012 nicht mehr. Über 20 Prozent Plus verzeichneten die 40 Titel im Durchschnitt, im Dezember überschritt der Index erstmals die Marke von 17.000 Punkten. Noch etwas stärker performten US-Aktien, die gemessen am S&P 500 Index um satte 24 Prozent zulegten, getrieben vor allem durch Tech- und hier insbesondere Künstliche-Intelligenz-Titel. Dies- wie jenseits des Atlantiks haben die Börsianer offenbar schon baldige Zinssenkungen eingepreist, die wegen der stark zurückgegangenen Inflation erwartet werden.
Noch befinden sich die Zinsen indes auf hohem Niveau, was neben den Börsengewinnen dem Vermögen der deutschen Haushalte zugutekommt. Laut Analyse einer deutschen Großbank wuchs der Wert der von den Bundesbürgern gehaltenen Wertpapiere, Bankeinlagen, Bargeldbestände und Ansprüche gegenüber Versicherern 2023 um 6,4 Prozent und beläuft sich nun auf über 7,9 Billionen Euro (Immobilien exklusive). Für das neue Jahr erwarten die Volkswirte ein Vermögenswachstum von rund vier Prozent.
Die Maschen der „Börsen-Gurus“
01.02.2024
Der Mensch ist dankbar für klare Orientierung, und wenn es um Kapitalmarktgeschäfte geht, steht eine Vielzahl von Experten mit teils schmissigen Prognosen bereit. Doch wem kann und soll man glauben?
Der Professor für Volkswirtschaftslehre Hanno Beck von der Hochschule Pforzheim warnt in einem aktuellen Interview mit dem Fachmagazin procontra vor selbst ernannten „Börsen-Gurus“, die nach seiner Beobachtung einige Standardtricks anwenden. Ein Beispiel ist die „Nostradamus-Methode“: Der vermeintliche Börsenexperte nennt laut Beck „entweder Zeit oder Kursziel, aber nicht beides. Damit erfüllt sich die Prophezeiung irgendwann schon.“ Bei der „Mexikanischer Scharfschütze“-Masche verbreite der Experte zahlreiche verschiedene Prognosen und sorge dann dafür, dass sich die Öffentlichkeit im Nachhinein nur an die zutreffenden erinnert.
Weiterhin verbreitet ist die Formulierung von Hypothesen, die sich nicht widerlegen lassen, zum Beispiel dass das Finanzsystem auf der Intensivstation liege. „Warnungen vor Weltuntergängen verkaufen sich immer gut“, so Beck. Oftmals würden solche Szenarien um einen wahren Kern herum gestrickt. Medial verkaufe sich so etwas besser als nüchterne, differenzierte Analysen – die aber nötig seien, „weil es keine einfachen Antworten und Rezepte für eine komplexe Welt gibt“.
Die Zahl der Autodiebstähle ging bereits seit 2015 zurück, 2020 brach sie dann infolge der Corona-Pandemie ein. 2021 wurden mit rund 9.800 (kaskoversicherten) Fällen nur gut halb so viele registriert wie 2015 mit 18.700. Im Zuge der Normalisierung kehrt das Phänomen jedoch zurück: 12.300 Diebstähle zählten die Kfz-Versicherer 2022. Da sich auch die durchschnittliche Schadenssumme um 6 Prozent auf knapp 20.300 Euro erhöhte, leisteten die Kfz-Versicherer insgesamt 249 Millionen Euro, nach 187 Millionen Euro im Vorjahr. Hinzu kamen 114 Millionen Euro für gestohlene Teile wie Lenkräder oder Bordcomputer, ein Plus von 17 Prozent.
Besonders Oberklasse-SUVs erfreuen sich großer Beliebtheit bei den Langfingern, deren bevorzugtes Operationsgebiet die Bundeshauptstadt darstellt: 29 Fälle auf 10.000 kaskoversicherte Pkw hat Berlin zu beklagen. 14 sind es in Hamburg, 9 in Brandenburg, während im Süden der Republik Quoten von 1 bis 2 pro 10.000 herrschen. Damit die Versicherung einen Diebstahlschaden ersetzt, muss eine Teil- oder Vollkaskopolice bestehen.
Damit eine Wohngebäudeversicherung die tatsächlichen Kosten für eine Instandsetzung oder einen Neubau abdeckt, werden die Leistungssummen und Prämien in der Regel jährlich an die Preisentwicklung angepasst. Versicherung zum gleitenden Neuwert heißt das Prinzip, das einer Unterversicherung vorbeugt. Grundlage des Anpassungsfaktors sind Daten des Statistischen Bundesamtes, konkret der Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe.
Wegen der enormen Inflation im Bausektor beträgt der Faktor für das kommende Jahr 7,5 Prozent. Immerhin: Gegenüber diesem Jahr (14,7 Prozent) hat er sich damit fast halbiert. „In Zeiten großer Sorge um die Bezahlbarkeit von Wohnraum ein wichtiges Signal“, findet die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands Anja Käfer-Rohrbach. Vom langjährigen Mittel der Jahre 2013 bis 2023, nämlich 4,3 Prozent, ist der Anpassungsfaktor 2024 allerdings auch noch weit entfernt. Die aktuelle Inflationsentwicklung lässt indes hoffen, dass er sich dieser Marke im kommenden Jahr weiter annähern wird. „Unsere VersicherungsnehmerInnen können sich darauf verlassen, dass die gleitende Neuwertversicherung jederzeit auch existenzbedrohende Schäden vollständig abdeckt. Niemand muss in Zeiten hoher Inflation eine Unterversicherung fürchten“, hebt Käfer-Rohrbach die Stabilität der Wohngebäudeversicherung hierzulande hervor.
Frauen verdienen nicht nur für die gleiche Arbeit weniger als Männer („Gender Pay Gap“), sondern vermehren ihr Erspartes auch weniger renditeträchtig („Gender Investment Gap“). So legt beispielsweise etwa jeder dritte Mann Geld an den Kapitalmärkten an, bei den Frauen sind es nur 18 Prozent.
Eine aktuelle Studie namens „Finanzielle Sozialisierung und der Gender Investment Gap“ beleuchtet mögliche Ursachen für diesen Unterschied, der nicht zuletzt die Rentenlücke verschärft. Eine zentrale Rolle dürfte die Familie spielen: Mit Söhnen wird offenbar häufiger über Finanzangelegenheiten gesprochen als mit Töchtern. „Es könnte entweder der Fall sein, dass Finanzen als ein traditionell männliches Thema mit Töchtern tatsächlich weniger diskutiert werden als mit Söhnen. Oder es könnte sein, dass Töchter weniger an dem Thema interessiert sind und daher die Eltern sie seltener in Diskussionen darüber einbeziehen“, so die Autorinnen von der Universität Mannheim. Überdies fehle es an weiblichen Vorbildern für erfolgreiches Investieren. Die Forscherinnen fordern, Finanzbildung in den Schullehrplänen zu verankern, damit die Geschlechter gleichermaßen erreicht werden.
Rund 13 Millionen Autohalter werden im kommenden Jahr einer anderen Typklasse zugeteilt. Das besagt nicht automatisch, dass sich die Beiträge ändern, denn die hängen von mehreren Faktoren ab. Wahrscheinlich ist eine Prämienanpassung jedoch, wenn es um gleich drei Typklassen nach oben oder unten geht. Damit müssen sich Halter von Ford Focus (1.0/74 kW, Typ DEH, seit 2018) und Audi Q5 50 TDI Quattro (Typ FY, seit 2017) auf steigende Beiträge einstellen, denn die Modelle werden von der Haftpflichtklasse 14 auf 17 hochgestuft. Freuen können sich dagegen Besitzer eines Suzuki Ignis Allrad (Typ MF, seit 2016), der sich von der Haftpflichtklasse 16 auf 13 verbessert.
In der Vollkasko verschlechtert sich insbesondere der Honda Jazz 1.5 Hybrid, der einen Sprung von Klasse 21 in 25 vollzieht. Um drei Klassen wird der Mercedes-Benz A 250 E STH hochgestuft (von 21 auf 24). Gewinner in dieser Sparte sind der Tesla Model Y Allrad (von 29 auf 25) sowie der Dacia Jogger 1.0 (von 23 auf 20). In der Teilkasko gibt es nur eine größere Bewegung: Der Toyota Prius Hybrid 1.5 rangiert nun in Klasse 27 (bisher: 23). Maßgeblich für die Typklassen sind die zuletzt für jedes Modell erbrachten Versicherungsleistungen. Übrigens: Noch bis zum 30. November ist ein Wechsel der Kfz-Versicherung möglich, der oftmals eine dreistellige Ersparnis pro Jahr einbringen kann.